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TOUR- UND MIETBEDINGUNGEN |
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Tourveranstalter: REUTHER-ENTERTAINMENTS GmbH + Co.
KG, Division Reuthers Motorcycle Tours, Buchenweg 13, 96450 Coburg, nachfolgend
RMT genannt.
1. Anmeldung
Mit Eingang der Anmeldebestätigung durch den Teilnehmer erfolgt eine
verbindliche Anmeldung des Teilnehmers, in der die „Tour- und Mietbedingungen“
als Grundlage des mit uns zu schließenden Tourvertrages anerkannt werden. Der
Tourvertrag kommt mit der schriftlichen Tourbestätigung nach Eingang der
Anzahlung gemäß Punkt 2 zustande.
2. Anzahlung / Zahlung
Mit der Anmeldung und Erhalt der Zahlungsinformation wird eine Anzahlung in Höhe
von 10% des Tourpreises pro Person zur Zahlung fällig (bei einem Tourpreis unter
EUR/USD 3000 oder NZD/AUD 6000 mindestens EUR/USD 300 oder NZD/AUD 600). Die
Restzahlung auf den Tourpreis muß ohne zusätzliche Aufforderung spätestens 90
Tage vor Tourbeginn bei RMT eingehen.
3. Leistungen und Preis
Die Leistungen sind unterschiedlich und in der jeweiligen Tourbeschreibung
angegeben. RMT behält sich vor, das Programm und die Unterkünfte nach
Notwendigkeit zu ändern. RMT wird dabei bemüht sein, den Tourcharakter
beizubehalten und gleichartige Leistungen zu erbringen. RMT muß sich
vorbehalten, bei Preis- und/oder Wechselkurs-Erhöhungen für Fremdleistungen den
Tourpreis in dem Umfang zu erhöhen, wie sich die Erhöhung pro Person auf den
Tourpreis auswirkt. In diesem Falle hat RMT den Teilnehmer unverzüglich,
spätestens jedoch 30 Tage vor Tourantritt davon in Kenntnis zu setzen. Bei
Preiserhöhungen um mehr als 5% ist der Teilnehmer berechtigt, ohne Gebühren vom
Tourvertrag zurückzutreten. Den bis dahin gezahlten Tourpreis wird RMT dann
zurückerstatten.
Gruppen-Touren mit dem Motorrad verlangen von den Teilnehmern ein mehr an
Mitwirkung als eine übliche Pauschalreise. Es kann unvorhersehbare und
unplanbare Ereignisse geben, die den einzigartigen Reiz einer solchen Tour
ausmachen. Die Teilnehmer haben aufeinander Rücksicht zu nehmen, sich in die
Gruppe einzufügen und den Anweisungen des Tourleiters Folge zu leisten. Wir
behalten wir uns im Interesse einer reibungslosen Gruppentour vor, bei
Nichteinhaltung von Anweisungen des Tourleiters oder gar Gefährdung der übrigen
Teilnehmer einzelne uneinsichtige Teilnehmer von der Tour auszuschließen und
evtl. das Mietmotorrad sicherzustellen. Für solche Teilnehmer besteht in diesem
Fall kein Anspruch auf Rückerstattung von Geld und sämtliche in diesem
Zusammenhang entstehenden Kosten tragen die uneinsichtigen Teilnehmer.
4. Motorradmiete und Sicherheitskaution
Bei Übernahme des Miet-Motorrades ist bei der Vermietstation eine
Sicherheitskaution zahlbar und ein Mietvertrag wird abgeschlossen. Die Höhe der
Kaution ist je nach Vermietstation unterschiedlich und wird im Tour-Infopaket
bzw. auf Anfrage des Teilnehmers mitgeteilt. Diese Kaution wird bei Rückgabe des
unbeschädigten Motorrades zurückerstattet. Die Mietperiode wird durch die
Unbenützbarkeit des Fahrzeuges, aus wessen Verschulden oder Grund auch immer,
oder durch die Fahruntüchtigkeit des Mieters nicht unterbrochen. Für den Fall,
daß der gebuchte Motorradtyp bei Übernahme nicht zur Verfügung steht, behält
sich RMT vor, einen gleichwertigen Motorradtyp zur Verfügung zu stellen. Bei
einer Guided Tour ist der Gebrauch des Miet-Motorrades auf die tägliche Tour
beschränkt.
5. Hotel und Unterkunft
Die vorgesehenen Unterkünfte sind alle landestypisch und verfügen über
entsprechend guten Standard. Eine Doppelzimmer- oder Zweibett-Zimmerbelegung ist
nur bei zwei gemeinsamen Anmeldungen möglich.
6. Visa- und Impfbestimmungen
RMT ist nicht verantwortlich oder haftbar für Schäden, Kosten oder
Unannehmlichkeiten, die dem Teilnehmer durch die Nichteinhaltung der nötigen
Reise-Dokumente oder Impfungen entstehen. Derzeit bestehen für unsere Touren
keinerlei Visa- oder Impfvorschriften. Beachten Sie bitte unser Tour-Infopaket,
in dem etwaige zwischenzeitliche Änderungen aufgeführt sind bzw. spezielle
Landesvorschriften.
7. Tourabsage des Tourteilnehmers und Stornierungsgebühren
Für allle Tourabsagen, die bei RMT weniger als 90 Tage vor Tourbeginn eingehen,
fällt eine Stornierungsgebühr in Höhe der Anzahlung an. Für Tourabsagen, die
weniger als 90 Tage vor Tourbeginn bei RMT eingehen, fallen folgende
Stornierungsgebühren an:
89 bis 60 Tage: 20% des Tourpreises
(bei einem Tourpreis unter EUR/USD 3000 / NZD/AUD 6000 mindestens die Anzahlung)
59 bis 41 Tage: 30% des Tourpreises
(bei einem Tourpreis unter EUR/USD 3000 / NZD/AUD 6000 mindestens die Anzahlung)
40 bis 31 Tage: 50% des Tourpreises
(bei einem Tourpreis unter EUR/USD 3000 / NZD/AUD 6000 mindestens die Anzahlung)
innerhalb von 30 Tagen: 100% des Tourpreises.
Jede Tourabsage muss schriftlich erfolgen. RMT erklärt sich damit einverstanden,
einen Teilnehmer durch eine Ersatzperson zu ersetzen und berechnet hierfür eine
zusätzliche Bearbeitungsgebühr in Höhe von EUR/USD 100 oder NZD/AUD 200 pro
Person.
8. Tourabsage durch RMT
Falls RMT eine Tour aus Gründen absagen muss, die außerhalb ihrer Einwirkung
liegen (höhere Gewalt, Streiks, Katastrophen, Kriege o. ä.), erfolgt die volle
Rückerstattung der vom Teilnehmer bereits geleisteten Tourpreiszahlungen.
Bei weniger als 6 Fahrern, die eine Tour gebucht haben, kann RMT diese Tour bis
zwei Wochen vor Tourbeginn absagen. In diesem Fall werden die Teilnehmer
unverzüglich davon unterrichtet, eine gemeinsame Lösung gesucht bzw. der bereits
bezahlte Tourpreis zurückerstattet. Weitere Ansprüche der Teilnehmer gegenüber
RMT, ihren Agenten oder Leistungsträgern bestehen nicht.
9. Haftung
RMT haftet nicht, insbesondere bei Verkehrsunfällen. Jeder Tourteilnehmer ist
für seine Fahrweise und Streckenwahl selbst verantworlich und haftbar, auch
dann, wenn er dem Tourleiter folgt.
Jeder Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, daß Inhaber, Organisatoren
und Vertreter von RMT nicht für seine persönliche Sicherheit verantworlich sind
und weder einzeln noch gemeinsam für Vorfälle in Verbindung mit der Durchführung
oder seiner Teilnahme an der Tour haften, die zu Verletzung, Tod oder Schaden an
seinem Eigentum, seiner Familie, seinen Erben oder Rechtsnachfolgern führen.
10. Straßenverkehr
Für die Einhaltung der jeweiligen Straßenverkehrsordnung ist der Teilnehmer
selbst verantwortlich. Jeder Teilnehmer fährt auf eigenes Risiko und haftet für
Schäden, die er Mitreisenden oder anderen Verkehrsteilnehmern zufügt. Dies gilt
auch dann, wenn der Tourteilnehmer dem Tourleiter folgt. Jeder Teilnehmer hat
seine Fahrweise dem Grundsatz eigener Sicherheit anzupassen.
11. Reklamationen
Sollte ein Teilnehmer trotz größter Sorgfalt, die RMT für die Planung und
Durchführung jeder einzelnen Tour aufwendet, Grund zu einer Reklamation haben,
so ist RMT umgehend schriftlich zu benachrichtigen. Jede/r Reklamation und
Anspruch muss innerhalb von 10 Tagen nach Beendigung der Tour bei RMT eingehen.
12. Bild-, Film-, Video- und Navigationsaufzeichnungen
Die während der Touren von RMT oder deren Vertretern angefertigen Fotos, Dias
und Videos sind urheberrechtliches Eigentum von RMT. RMT ist berechtigt, dieses
Material für Werbezwecke zu verwenden, auch wenn die Teilnehmer darauf zu
erkennen sind und ohne daß dafür Kosten für RMT gegenüber den Teilnehmern
entstehen. Das Aufzeichnen von Guided Tours auf Navigationsgerät ist ohne
vorherige schriftliche Zustimmung von Reuthers nicht gestattet.
13. Versicherungen
RMT empfiehlt den Abschluß einer Versicherung für Reiserücktrittskosten,
Reisegepäck, Unfall, Krankheit und Haftpflicht. Gerne sind wir Ihnen hierbei
behilflich.
14. Sonstiges
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Tour- und Mietbedingungen hat
nicht die Unwirksamkeit der übrigen Bestimmungen zur Folge. Tourleiter sind
nicht berechtigt, Zusicherungen zu geben, insbesondere wenn sie von den Tour-
und Mietbedingungen abweichen. Mündliche Vereinbarungen bedürfen ausdrücklich
der Schriftform und Bestätigung durch RMT. Als Gerichtsstand wird Coburg,
Deutschland vereinbart.
Stand: 8. Oktober 2008. |
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