Credo | Aktuell | UeberUns | Impressum | English | SiteMapKontakt | Home
Reuthers Motorcycle-Tours / Motorradreisen für den Anspruchsvollen!

Touren | Leistungen | Motorräder | Preise | Versicherung | Vermietung | Buchung | Jobs | Boutique | FAQ | Start

 
USA / AMERIKA
Route 66 
15 Tage
Route 66 
12 Tage
Highway 1 
12 Tage
Wild West  8 Tage

NEUSEELAND
Paradise 
19 Tage
Highlights
 15 Tage
Discover 
12 Tage
Southern 
11 Tage
TouriTrips 
1-4 Tage

AUSTRALIEN
Best Of 
18 Tage
Down Under 
12 Tage
Tasmanien 
8 Tage

SÜDAFRIKA
Wild Garden 
12 Tage

EUROPA
Andalusien 
8 Tage
Schottland 
8/12 Tage
Toskana 
8 Tage

Touren
Leistungen 
Motorräder
Preise 
Versicherung
Vermietung
Buchung 
Jobs 
Boutique
FAQ
Links
Referenzen
Währungsrechner

Credo
Aktuell
UeberUns
Impressum

English
SiteMap


Kontakt
Home

TOUR- UND MIETBEDINGUNGEN
 
Tourveranstalter: REUTHER-ENTERTAINMENTS GmbH + Co. KG, Division Reuthers Motorcycle Tours, Buchenweg 13, 96450 Coburg, nachfolgend RMT genannt.

1. Anmeldung
Mit Eingang der Anmeldebestätigung durch den Teilnehmer erfolgt eine verbindliche Anmeldung des Teilnehmers, in der die „Tour- und Mietbedingungen“ als Grundlage des mit uns zu schließenden Tourvertrages anerkannt werden. Der Tourvertrag kommt mit der schriftlichen Tourbestätigung nach Eingang der Anzahlung gemäß Punkt 2 zustande.

2. Anzahlung / Zahlung
Mit der Anmeldung und Erhalt der Zahlungsinformation wird eine Anzahlung in Höhe von 10% des Tourpreises pro Person zur Zahlung fällig (bei einem Tourpreis unter EUR/USD 3000 oder NZD/AUD 6000 mindestens EUR/USD 300 oder NZD/AUD 600). Die Restzahlung auf den Tourpreis muß ohne zusätzliche Aufforderung spätestens 90 Tage vor Tourbeginn bei RMT eingehen.

3. Leistungen und Preis
Die Leistungen sind unterschiedlich und in der jeweiligen Tourbeschreibung angegeben. RMT behält sich vor, das Programm und die Unterkünfte nach Notwendigkeit zu ändern. RMT wird dabei bemüht sein, den Tourcharakter beizubehalten und gleichartige Leistungen zu erbringen. RMT muß sich vorbehalten, bei Preis- und/oder Wechselkurs-Erhöhungen für Fremdleistungen den Tourpreis in dem Umfang zu erhöhen, wie sich die Erhöhung pro Person auf den Tourpreis auswirkt. In diesem Falle hat RMT den Teilnehmer unverzüglich, spätestens jedoch 30 Tage vor Tourantritt davon in Kenntnis zu setzen. Bei Preiserhöhungen um mehr als 5% ist der Teilnehmer berechtigt, ohne Gebühren vom Tourvertrag zurückzutreten. Den bis dahin gezahlten Tourpreis wird RMT dann zurückerstatten.
Gruppen-Touren mit dem Motorrad verlangen von den Teilnehmern ein mehr an Mitwirkung als eine übliche Pauschalreise. Es kann unvorhersehbare und unplanbare Ereignisse geben, die den einzigartigen Reiz einer solchen Tour ausmachen. Die Teilnehmer haben aufeinander Rücksicht zu nehmen, sich in die Gruppe einzufügen und den Anweisungen des Tourleiters Folge zu leisten. Wir behalten wir uns im Interesse einer reibungslosen Gruppentour vor, bei Nichteinhaltung von Anweisungen des Tourleiters oder gar Gefährdung der übrigen Teilnehmer einzelne uneinsichtige Teilnehmer von der Tour auszuschließen und evtl. das Mietmotorrad sicherzustellen. Für solche Teilnehmer besteht in diesem Fall kein Anspruch auf Rückerstattung von Geld und sämtliche in diesem Zusammenhang entstehenden Kosten tragen die uneinsichtigen Teilnehmer.

4. Motorradmiete und Sicherheitskaution
Bei Übernahme des Miet-Motorrades ist bei der Vermietstation eine Sicherheitskaution zahlbar und ein Mietvertrag wird abgeschlossen. Die Höhe der Kaution ist je nach Vermietstation unterschiedlich und wird im Tour-Infopaket bzw. auf Anfrage des Teilnehmers mitgeteilt. Diese Kaution wird bei Rückgabe des unbeschädigten Motorrades zurückerstattet. Die Mietperiode wird durch die Unbenützbarkeit des Fahrzeuges, aus wessen Verschulden oder Grund auch immer, oder durch die Fahruntüchtigkeit des Mieters nicht unterbrochen. Für den Fall, daß der gebuchte Motorradtyp bei Übernahme nicht zur Verfügung steht, behält sich RMT vor, einen gleichwertigen Motorradtyp zur Verfügung zu stellen. Bei einer Guided Tour ist der Gebrauch des Miet-Motorrades auf die tägliche Tour beschränkt.

5. Hotel und Unterkunft
Die vorgesehenen Unterkünfte sind alle landestypisch und verfügen über entsprechend guten Standard. Eine Doppelzimmer- oder Zweibett-Zimmerbelegung ist nur bei zwei gemeinsamen Anmeldungen möglich.

6. Visa- und Impfbestimmungen
RMT ist nicht verantwortlich oder haftbar für Schäden, Kosten oder Unannehmlichkeiten, die dem Teilnehmer durch die Nichteinhaltung der nötigen Reise-Dokumente oder Impfungen entstehen. Derzeit bestehen für unsere Touren keinerlei Visa- oder Impfvorschriften. Beachten Sie bitte unser Tour-Infopaket, in dem etwaige zwischenzeitliche Änderungen aufgeführt sind bzw. spezielle Landesvorschriften.

7. Tourabsage des Tourteilnehmers und Stornierungsgebühren
Für allle Tourabsagen, die bei RMT weniger als 90 Tage vor Tourbeginn eingehen, fällt eine Stornierungsgebühr in Höhe der Anzahlung an. Für Tourabsagen, die weniger als 90 Tage vor Tourbeginn bei RMT eingehen, fallen folgende Stornierungsgebühren an:
89 bis 60 Tage: 20% des Tourpreises
(bei einem Tourpreis unter EUR/USD 3000 / NZD/AUD 6000 mindestens die Anzahlung)
59 bis 41 Tage: 30% des Tourpreises
(bei einem Tourpreis unter EUR/USD 3000 / NZD/AUD 6000 mindestens die Anzahlung)
40 bis 31 Tage: 50% des Tourpreises
(bei einem Tourpreis unter EUR/USD 3000 / NZD/AUD 6000 mindestens die Anzahlung)
innerhalb von 30 Tagen: 100% des Tourpreises.
Jede Tourabsage muss schriftlich erfolgen. RMT erklärt sich damit einverstanden, einen Teilnehmer durch eine Ersatzperson zu ersetzen und berechnet hierfür eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr in Höhe von EUR/USD 100 oder NZD/AUD 200 pro Person.

8. Tourabsage durch RMT
Falls RMT eine Tour aus Gründen absagen muss, die außerhalb ihrer Einwirkung liegen (höhere Gewalt, Streiks, Katastrophen, Kriege o. ä.), erfolgt die volle Rückerstattung der vom Teilnehmer bereits geleisteten Tourpreiszahlungen.
Bei weniger als 6 Fahrern, die eine Tour gebucht haben, kann RMT diese Tour bis zwei Wochen vor Tourbeginn absagen. In diesem Fall werden die Teilnehmer unverzüglich davon unterrichtet, eine gemeinsame Lösung gesucht bzw. der bereits bezahlte Tourpreis zurückerstattet. Weitere Ansprüche der Teilnehmer gegenüber RMT, ihren Agenten oder Leistungsträgern bestehen nicht.

9. Haftung
RMT haftet nicht, insbesondere bei Verkehrsunfällen. Jeder Tourteilnehmer ist für seine Fahrweise und Streckenwahl selbst verantworlich und haftbar, auch dann, wenn er dem Tourleiter folgt.
Jeder Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, daß Inhaber, Organisatoren und Vertreter von RMT nicht für seine persönliche Sicherheit verantworlich sind und weder einzeln noch gemeinsam für Vorfälle in Verbindung mit der Durchführung oder seiner Teilnahme an der Tour haften, die zu Verletzung, Tod oder Schaden an seinem Eigentum, seiner Familie, seinen Erben oder Rechtsnachfolgern führen.

10. Straßenverkehr
Für die Einhaltung der jeweiligen Straßenverkehrsordnung ist der Teilnehmer selbst verantwortlich. Jeder Teilnehmer fährt auf eigenes Risiko und haftet für Schäden, die er Mitreisenden oder anderen Verkehrsteilnehmern zufügt. Dies gilt auch dann, wenn der Tourteilnehmer dem Tourleiter folgt. Jeder Teilnehmer hat seine Fahrweise dem Grundsatz eigener Sicherheit anzupassen.

11. Reklamationen
Sollte ein Teilnehmer trotz größter Sorgfalt, die RMT für die Planung und Durchführung jeder einzelnen Tour aufwendet, Grund zu einer Reklamation haben, so ist RMT umgehend schriftlich zu benachrichtigen. Jede/r Reklamation und Anspruch muss innerhalb von 10 Tagen nach Beendigung der Tour bei RMT eingehen.

12. Bild-, Film-, Video- und Navigationsaufzeichnungen
Die während der Touren von RMT oder deren Vertretern angefertigen Fotos, Dias und Videos sind urheberrechtliches Eigentum von RMT. RMT ist berechtigt, dieses Material für Werbezwecke zu verwenden, auch wenn die Teilnehmer darauf zu erkennen sind und ohne daß dafür Kosten für RMT gegenüber den Teilnehmern entstehen. Das Aufzeichnen von Guided Tours auf Navigationsgerät ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Reuthers nicht gestattet.

13. Versicherungen
RMT empfiehlt den Abschluß einer Versicherung für Reiserücktrittskosten, Reisegepäck, Unfall, Krankheit und Haftpflicht. Gerne sind wir Ihnen hierbei behilflich.

14. Sonstiges
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Tour- und Mietbedingungen hat nicht die Unwirksamkeit der übrigen Bestimmungen zur Folge. Tourleiter sind nicht berechtigt, Zusicherungen zu geben, insbesondere wenn sie von den Tour- und Mietbedingungen abweichen. Mündliche Vereinbarungen bedürfen ausdrücklich der Schriftform und Bestätigung durch RMT. Als Gerichtsstand wird Coburg, Deutschland vereinbart.

Stand: 8. Oktober 2008.

 

EntertainmentMotorrad Reisen | Bus ReisenNeuseeland | PromotionIncentives | AV CommunicationParty Service | Wellness
reuthers.com | reuther-entertainments.de | reuthers.co.nz